Über den Lebenszyklus einer Immobilie kommt es häufig zu einer Vielzahl von baulichen Änderungen oder der Nutzung.
Wir untersuchen, ob der vorbeugende Brandschutz für die aktuelle bauliche Situation und Nutzung noch angemessen ist und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Wir beraten Sie unabhängig, schaffen Rechtssicherheit und beachten dabei die Verhältnismäßigkeit von Anpassungsmaßnahmen sowie den Bestandschutz.
Wichtigstes Instrument zur Planung des Brandschutzes in der Genehmigungsphase eines Bauvorhabens ist der Brandschutznachweis. Der Brandschutznachweis dient im Genehmigungsverfahren dem Nachweis, dass alle brandschutzrechtlichen Anforderungen an das Bauvorhaben eingehalten werden. Regelmäßig wird er bei Sonderbauten erforderlich.
Aber auch bei Regelbauten bietet der Brandschutznachweis eine sinnvolle Unterstützung und die Sicherheit für den Objektplaner, dass alle brandschutztechnischen Anforderungen eingehalten werden. Denn selbst, wenn verfahrenstechnisch keine bautechnische Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde notwendig ist, trägt der Entwurfsverfasser (Architekt) die Verantwortung, dass seine Planung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Fehlt hier die erforderliche Sachkunde können sich schnell Planungsfehler ergeben.
Für das Verständnis ist wichtig, dass es nicht eine Standardlösung für ein Bauvorhaben gibt. So sind wir immer bemüht für Sie die effizienteste Lösung, also ein Höchstmaß an Sicherheit mit dem geringstmöglichen Einsatz an Mitteln, zu erreichen. Durch geringfügige Änderungen des Entwurfs ergeben sich oft beachtliche Einsparmöglichkeiten, die wir ebenso aufzeigen.
In der Ausführungsplanung unterstützen wir den Objektplaner bei der Umsetzung des Brandschutznachweises und der Baugenehmigung.
Wir prüfen die Auflagen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch wegen unzweckmäßiger Anforderungen. Den Objektplaner und die Fachplaner anderer Gewerke beraten wir bei der Findung einer sowohl technischen, als auch formal korrekten Lösung der brandschutztechnischen Problemfelder.
Durch eine konsequente Planung können kostentreibende Umplanungen und teure Speziallösungen in der Ausführungsphase des Bauwerks vermieden werden.
In der Bau- und Objektüberwachung wird die Ausführung brandschutztechnisch auf Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis und der Baugenehmigung geprüft.
Durch frühzeitige Mangelerkennung und -verfolgung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Terminsicherheit und zur wunschgemäßen Inbetriebnahme Ihres Gebäudes.
Spätere Umbauten, Nutzungsänderungen, Veräußerungen, ein Schadensfall und nicht zuletzt behördliche Kontrollen machen eine abgeschlossene Dokumentation unerlässlich.
Der Bestandsschutz ist ein Einwendungsrecht. Das bedeutet, die Beweislast für das Bestehen eines Bestandsschutzes liegt beim Eigentümer.
Ist es nicht möglich anhand der erforderlichen Dokumente nachzuweisen, dass das Bauwerk der Baugenehmigung oder den damaligen rechtlichen Anforderungen entsprochen hat, kann eine Anpassung an das aktuelle Baurecht jederzeit verlangt werden.
Wir fordern für Sie alle notwendigen Nachweise der Unternehmer und Prüfberichte von Prüfsachverständigen ein. In einem Bericht dokumentieren wir zudem die Umsetzung der Baumaßnahme.
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